Allgemein

Beiträge

Wussten Sie schon…?

..welche hervorragende Leistung von meinen Mitarbeitern im Hintergrund geleistet wird?
Unsere ehemalige Pflegedienstleitung, Frau Petra Meyer , hat sich aus dem aktiven Dienst zurückgezogen und ist seit Mai 2021 nur noch als Geringfügig Beschäftigte in meinem Pflegedienst tätig. Seit vielen Jahren allerdings, erheitert sie die Leserschaft des Winterberger bzw. Hallenberger Rundblickes, mit aktuellen Artikeln. Diese Artikel werden auch weiterhin von Petra veröffentlicht.
Mit der Internetpräsens des Pflegedienstes möchte ich nun auch die Personen teilhaben lassen, welche den Rundblick nicht erhalten.

Oktober 2022
Wussten Sie eigentlich schon etwas über…
Anpassung der Pflegeleistungen?
Wie ich bereits im letzten Artikel vermutet habe, so ist mein Orakel bei manchen Pflegebedürftigen leider eingetroffen. Aufgrund der Preissteigerung wurden vereinzelt Pflegeleistungen von den Pflegebedürftigen reduziert.
Da auch bei den Privatanbietern die Vergütung der Mitarbeiter angelehnt an die Tarifverhandlungen erfolgen soll, was durchaus berechtigt und lange überfällig ist, musste zwangsläufig eine Preiserhöhung der einzelnen Pflegeleistungen im Bereich Pflegeversicherung ausgehandelt werden. Auch hier sei mir einmal wieder erlaubt zu erwähnen, dass keine Ausgaben seitens der Pflegeanbieter erfolgen können, die die Einnahmen übersteigen, da sonst im betreffenden Pflegedienst über kurz oder lang „die Lichter ausgehen würden“!!!
Viele Pflegebedürftige benötigen so viel Unterstützung, dass so mancher seine Gelder (Sachleistungen) des Pflegegrades soweit ausschöpft, dass keine oder wenig „Restkapazitäten“ übrig sind. Kommt es dann, wie gerade geschehen, zu einer Kostenerhöhung seitens des Pflegeanbieters (z.B. Pflegedienst), so muss der betroffene Pflegebedürftige mit einer privaten Zuzahlung bei unveränderter Leistung rechnen. Allerdings ist es nicht allen Pflegebedürftigen möglich, ihre durchaus benötigte pflegerische Versorgung mit privatem Geld abzusichern. Folglich reduzieren einige Pflegebedürftige ihre pflegerische Versorgung. Bedeutet defacto: Statt sich 7 Tage pro Woche pflegerisch durch den Pflegedienst versorgen zu lassen, wird auf eine 5 Tageversorgung reduziert. Bedeutet: Wochenende „Katzenwäsche“ mit dem viel gepriesenen Waschlappen(kalt!!!) oder mal nicht waschen. Dieses tun die Menschen jedoch nicht, weil plötzlich eine tägliche Versorgung nicht mehr nötig ist oder weil ihre Inkontinenz 2 Tage Pause einlegt, sondern weil die private Zuzahlung für den Betroffenen nicht zu leisten ist. Leider ist die Pflegeversicherung keine Vollkasko-, sondern nur eine Teilkaskoversicherung. Aber, jeder Mensch, der Hilfe benötigt, sich diese jedoch nicht aus eigener Kraft leisten kann, sollte sich mit einem Hilfeersuchen vertrauensvoll an die Sozialkasse wenden. Dort wird geklärt, ob und inwieweit der betreffende Mensch finanzielle Unterstützung für die Sicherstellung seiner benötigten Pflege erhalten kann. Ich weiß, dieser „Gang“ ist für viele Betroffene ein negativ empfundener „Bittgang“, sie schämen sich für den Gang zur „Behörde“. Auch aus meiner Verwandtschaft kenne ich die Aussage: Ich habe doch mein Lebtag fleißig gearbeitet, zwar immer wenig verdient und somit nur eine kleine Rente, aber ich gehe doch jetzt im Alter nicht betteln!“ Alles durchaus nachvollziehbar, jedoch der falsche Weg!!! Viele Menschen werden bei den explodierenden Preisen für beispielsweise Energie, Wohnen und Lebensmittel auf die Hilfe der Solidargemeinschaft angewiesen sein, warum nicht auch für den Bereich Pflege? Wenn schon Lebensleistungen ungenügend gewürdigt werden, sollten hilfesuchende Menschen eines nie tun, nämlich sich für den Gang zum Sozialamt zu schämen. Das sollten ganz andere tun!!!

„Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.“ (Francis Picabia)

In diesem Sinne,
herzlichst
Petra Meyer

Cookie Consent mit Real Cookie Banner