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Hier finden Sie Neuigkeiten rund um unseren Pflegedienst

Leistungsübersicht der Pflegeversicherung_24.02.2025

Wussten Sie schon...?

..welche hervorragende Leistung von meinen Mitarbeitern im Hintergrund geleistet wird?

Unsere ehemalige Pflegedienstleitung, Frau Petra Meyer , hat sich aus dem aktiven Dienst zurückgezogen und ist seit Mai 2021 nur noch als Geringfügig Beschäftigte in meinem Pflegedienst tätig. Seit vielen Jahren allerdings, erheitert sie die Leserschaft des Winterberger bzw. Hallenberger Rundblickes, mit aktuellen Artikeln. Diese Artikel werden auch weiterhin von Petra veröffentlicht.
Mit der Internetpräsens des Pflegedienstes möchte ich nun auch die Personen teilhaben lassen, welche den Rundblick nicht erhalten.

Wussten Sie eigentlich schon etwas über…

wie melde ich einen Notfall und wie verhalte ich mich?

Bevor ich weiter auf Symptome möglicher Notfälle eingehen, wollte ich Ihnen in diesem Artikel schildern, wie ein Notruf abgesetzt wird und wie sich am Notfallort verhalten wird.

Die Telefonnummer für medizinische Notfälle sollte zwar hinreichend bekannt sein, trotzdem möchte ich sie doch erwähnen, die Nummer lautet: 112

Nun reicht es ja nicht, 112 zu wählen und „Hilfe“ zu rufen. Die 5- W- Regel ist da sehr hilfreich. Wir haben zwar einen strengen Datenschutz in Deutschland, trotzdem ist es ratsam, im Falle eines Notrufs seinen Namen zu nennen, folglich: Wer ruft an? Dann natürlich: Was ist passiert? In der Regel erfragt die Notrufzentrale alles, nichtsdestotrotz sollten auch im Notfall Ruhe bewahrt werden. Wenn die 5-W- Regel verinnerlicht ist, wird schon einmal die Zeit des mühsamen Nachfragens gespart oder Erfragtes gezielt und zügig beantwortet. Um die Einsatzkräfte nicht fehl zu leiten heißt es jetzt: Wo ist es passiert? Im Falle eines Unfalls: Wie viele Verletzte? Das letzte W bedeutet: Welche Verletzungen (Symptome) liegen vor. Im Falle des Unfalls, Unfallstelle sichern, beim Betroffenen bleiben bis Hilfe kommt. Vor Unterkühlung schützen und Erste Hilfe leisten, ggf. stabile Seitenlage, Mund zu Mund / Mund zu Nase Beatmung oder Wiederbelebung mittels Beatmung/Herzdruckmassage. Für die eben genannten Bereiche ist ein Update der 1. Hilfe von Zeit zu Zeit ratsam. Wir im Betrieb machen routinemäßige Updates von extern, nicht nur wegen geforderter Vorgaben, sondern auch um Sicherheit im Handeln zu erlangen. Abbildungen und Beschreibungen im Internet sind für den Laien diesbezüglich aber auch sehr gut verständlich. Unsere Mitarbeiter müssen natürlich jeden Notfall im Haushalt des Patienten dokumentieren. Auch für uns gilt, beim Patienten zu bleiben bis den Arzt oder Krankenwagen eintrifft. Natürlich müssen auch unsere Mitarbeiter im Bedarfsfall Erste Hilfe leisten, wie am Unfallort. Vom Pflegedienst erfolgt die Anlage eines Überleitungsbogens für das Krankenhaus. Auf diesem Bogen sind die wichtigsten „Bereiche“ des Patienten erwähnt: Stammdaten, Hausarzt, Krankenkasse, Diagnosen, Medikation, Pflegehilfsmittelnutzung, Unterstützungsbedarf von uns, Angehörige, Betreuer und Patientenverfügung (Vorsorgevollmacht). Wir informieren dann die Angehörigen, Betreuer und ggf. den Hausarzt. Mir ist natürlich klar, dass Notfallsituationen stressige Ausnahmesituationen darstellen. Ruhe bewahren ist da immer sehr leicht gesagt. Obwohl ich viele Jahre in der Notfallambulanz unseres Klinikums gearbeitet habe, klopfte auch mein Herz in gewissen Situationen bis zum Hals, trotzdem galt es stets, in diesen Situationen Ruhe zu bewahren und diese auch auszustrahlen. Hektisches Agieren begünstigt gravierende, manchmal irreparable Fehler und deren Folgen. Ein Handeln, vielleicht wie ein „aufgescheuchtes Suppenhuhn“, hilft weder dem betroffenen Notfallpatienten, noch dem Ersthelfer. Ganz im Gegenteil!!!

„Wer eine Not erblickt und wartet, bis er um Hilfe gebeten wird, ist ebenso schlecht, als ob er sie verweigert hätte.“ (Dante Alighieri)

In diesem Sinne

herzlichst

Petra Meyer

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