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Wussten Sie schon...?
..welche hervorragende Leistung von meinen Mitarbeitern im Hintergrund geleistet wird?
Unsere ehemalige Pflegedienstleitung, Frau Petra Meyer , hat sich aus dem aktiven Dienst zurückgezogen und ist seit Mai 2021 nur noch als Geringfügig Beschäftigte in meinem Pflegedienst tätig. Seit vielen Jahren allerdings, erheitert sie die Leserschaft des Winterberger bzw. Hallenberger Rundblickes, mit aktuellen Artikeln. Diese Artikel werden auch weiterhin von Petra veröffentlicht.
Mit der Internetpräsens des Pflegedienstes möchte ich nun auch die Personen teilhaben lassen, welche den Rundblick nicht erhalten.
KW 6 2024
Wussten Sie eigentlich schon etwas über…
die Beantwortung der mir am Häufigsten gestellten Fragen?
Bevor ich Ihnen in späteren Artikeln weiterhin die lange Liste etwaiger häuslicher Notfallsituationen darlege, die ich zum Ende des letzten Jahres begonnen hatte, möchte ich Ihnen heute und folgend die Fragen beantworten, die mir im Rahmen meiner Beratungstätigkeit immer wieder gestellt werden.
Frage: Die von der Pflegekasse bereitgestellten 4000€ für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, können diese nur einmalig genutzt werden?
Antwort: Im Prinzip ja! Ausnahme:
Beispiel: Sie haben Pflegegrad 2 und können noch die eine oder andere Verrichtung selbstständig. Allerdings blockiert der hohe Einstieg Ihrer Dusche die sichere Pflegesituation. Mit Hilfe (Treppengeländer und häusliche Pflegeperson) gelangen Sie noch über die Treppe, vom ersten Stock, wo sich Ihr Schlafzimmer befindet ins Erdgeschoss, wo sich Ihre Küche und die Gästetoilette befinden. Folglich, Wohnumfeld verbessernde Maßnahme: Barrierefreie Dusche. Bezuschussung bis 4000€.
Was ich Ihnen nicht wünsche, könnte allerdings im Laufe der nächsten Jahre eintreten, Ihre Pflegesituation verschlimmert sich. Sie können die Treppe trotz Hilfe nicht mehr bewältigen. Jetzt können Sie für die Installation eines Treppenliftes erneut einen Antrag auf Wohnumfeld verbessernde Maßnahme stellen. Wichtig ist es, dass bei der Beantragung der barrierefreien Duschkabine Ihre Treppenproblematik noch nicht vorlag.
- Antrag 1: Ihre barrierefreie Dusche. Die Maßnahme muss 3 Kriterien erfüllen: 1) Ihre Pflege wird dadurch ermöglicht, 2) Ihre Pflegesituation wird erleichtert,3) Ihre selbstständige Lebensführung wird erlaubt.
- Antrag 2 nach Pflegesituationsänderung: Auch hier muss die Maßnahme 3 Kriterien erfüllen: 1) Erleichterung der häuslichen Pflege 2) Pflegesituation ist so verändert, dass Maßnahme erfolgen muss 3) Neue, veränderte Pflegesituation lag bei Beantragung von 1. Maßnahme noch nicht vor.
Generell gilt für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen:
Die Maßnahme muss in eigener Häuslichkeit (Wohngemeinschaft, Mietwohnung, Eigentum) erfolgen. Bis zu 4 Pflegebedürftige innerhalb einer Häuslichkeit haben Anspruch auf jeweils 4000€ Zuschuss. Maximal also 16000 €
Ein Pflegegrad ist erforderlich, jedoch ist bei der Bewilligung Wohnumfeld verbessernde Maßnahme der Schweregrad der Pflegebedürftigkeit nicht relevant.
Also, bitte denken Sie jetzt nicht: Mein Nachbar hat nur Pflegegrad 2 und hat 4000€ Zuschuss zur barrierefreien Dusche erhalten. Mir geht’s viel schlechter, ich habe Pflegegrad 4 und auch nur 4000€ erhalten. Das ist ja total ungerecht!
Ja, vielleicht mag das Leben manchmal ungerecht erscheinen. Allerdings bekommt der Pflegebedürftige bei Pflegegrad 4 auch deutlich mehr Pflegegeld ausgezahlt als bei Pflegegrad 2. Die Waage pendelt vielleicht doch etwas ins Gleichgewicht!!!
Was man ernst meint, sagt man am besten im Spaß.
In diesem Sinne
herzlichst
Petra Meyer